Hausbesitzer muss für Fehlalarm seiner Alarmanlage zahlen
Wer eine Alarmanlage auf seinem Grundstück installiert, der erhofft sich davon Schutz für sein Hab und Gut. Natürlich kostet diese Sicherheit auch etwas. Doch unter Umständen kann zusätzlich zu den Kosten für die Alarmanlage noch ein Gebührenbescheid ins Haus flattern. Nämlich dann, wenn die Anlage einen Fehlalarm auslöst.
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