Gefährdete Kaskodeckung bei nicht angezeigtem Motor-Tuning
Wer in sein Kraftfahrzeug einen stärkeren Motor einbaut, muss das seinem Kfz-Versicherer als Gefahrerhöhung mitteilen. Anderenfalls hat er im Falle eines Kaskoschadens mit einer Leistungskürzung zu rechnen. Das illustriert ein Urteil des OLG Saarbrücken vom 04.03.2020 - 5 U 64/19.
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