BGH zur Mitteilung des auf die Todesfallleistung in der Lebensversicherung entfallenden Beitragsanteils
Ein auf die Todesfallleistung entfallender Beitragsanteil muss laut einem Urteil des BGH vom 25.03.2020 - IV ZR 69/19 nicht gemäß Abschnitt I Nr. 1 e) der Anlage Teil D zum VAG a.F. einzeln ausgewiesen werden, weil nicht mehrere selbstständige Versicherungsverträge im Sinne dieser Bestimmung vorliegen. Etwas Anderes verlangt auch das Unionsrecht nicht.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24