BGH zur Leistungskürzung in der Unfallversicherung wegen Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
Eine Bestimmung in den Bedingungen einer Unfallversicherung, wonach die Leistung gekürzt wird, wenn Krankheiten oder Gebrechen an einer unfallverursachten Gesundheitsschädigung mitgewirkt haben, ist laut einem Urteil des BGH vom 22.01.2020 - IV ZR 125/18 nicht intransparent.
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