BGH zur Erstattung von Beilackierungskosten bei Kfz-Haftpflichtschäden
Der Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer kann zur Erstattung der Kosten der Beilackierung eines von ihm beschädigten Fahrzeuges auch dann verpflichtet sein, wenn der Schaden auf Gutachtenbasis abgerechnet werden soll. Das hat der BGH mit Urteil vom 17.09.2019 - VI ZR 396/18 entschieden.
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