Betriebsübernahme: Betriebsrente darf nicht gekürzt werden
Jedes Jahr wechseln Hunderttausende Arbeitnehmer den Arbeitgeber – ohne dabei selbst aktiv zu werden: nämlich durch eine Betriebsübernahme. Die Betroffenen haben dann, ohne den Arbeitsplatz zu wechseln, über Nacht einen neuen Arbeitgeber. Das kann gegebenenfalls Folgen auch für die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten haben – etwa wenn beim neuen Arbeitgeber eine betriebliche Versorgungsordnung besteht.
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