Außerordentliche BSV-Kündigungen – Der Mannheimer Rechtshinweis unter der Lupe
Die Mannheimer Versicherung AG (MVG) hat „nach medialem Druck ihr Schweigegelübde zu BSV-Kündigungen“ gebrochen (vgl. ‚vt‘ 26/20). „Ihre Schadenmeldung nehmen wir außerdem zum Anlass, hiermit die außerordentliche Kündigung (…) auszusprechen“ – eine Rechtsgrundlage lieferte die MVG weder im Kundenschreiben noch auf ‚vt‘-Anfrage – dazu hatten wir den Vorstandsvorsitzenden Dr. Christoph Helmich sowie Sachversicherung-Vorstand Stefan Andersch und Vertriebsvorstand Jürgen Wörner um Stellungname gebeten (vgl. ‚vt‘ 25/20).
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