Wenn der Zahnarztbesuch ein Schmerzensgeld nach sich ziehen kann
Verstößt ein Zahnarzt gegen fachzahnärztliche Behandlungsstandards und verursacht er dabei im Rahmen einer Behandlung einen Dauerschaden, kann er gegenüber dem Patienten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld haften. Das hat das OLG Köln mit Urteil vom 08.04.2020 - 5 U 64/16 entschieden.
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