Wann die Wohngebäudeversicherung Badezimmerfliesen ersetzt
Ein Wasserrohrbruch zählt zu den typischen Versicherungsfällen einer Wohngebäudeversicherung. Werden dabei sanitäre Einrichtungen des Badezimmers beschädigt, kommt die Versicherung dafür in der Regel auf. In einem Fall, der kürzlich vor dem Landgericht Münster verhandelt wurde, ging es um den Ersatz von Badezimmerfließen. Der Wasserrohrbruch am Duschbad hatte dazu geführt, dass umfangreiche Umbauten im Badezimmer des betroffenen Hauses durchgeführt wurden. Unter anderem wurden sämtliche Wandfließen der Dusche erneuert.
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