Überfluteter Keller – kein Überschwemmungsschaden?
Bei einem Starkregen war der Keller eines Wohngebäudes überflutet worden. Der Besitzer des Gebäudes hatte zwar eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen, dennoch wollte der Versicherer nicht zahlen. Der Fall landete daher vor Gericht. mehr ...
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