Kfz-Versicherung: Vollkasko-Kürzung nach Motor-Tuning?
Ob 243 PS oder 405 PS, das kann doch keinen großen Unterschied bei einer Kfz-Versicherung machen. Ein eher ungewöhnlicher Gedanke, den wahrscheinlich nur eingefleischte Freunde des Auto-Tunings nachvollziehen können. Das Landgericht (LG) Saarbrücken hatte zu entscheiden, in welcher Höhe eine Kfz-Vollkaskoversicherung noch leisten muss, wenn einfach kurzerhand der Motor des versicherten Autos mit einem leistungsstärkeres Modell ausgetauscht wurde.
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