Kein Widerrufsrecht für übernommene Lebensversicherung
Eine Arbeitnehmerin hatte beim Ausscheiden die vom Betrieb zu ihren Gunsten abgeschlossene Direktversicherung fortgeführt. Ein Jahr später widerrief sie den ursprünglichen Vertragsabschluss. Doch das lehnte der Versicherer ab. Zu Recht, entschied das OLG Stuttgart. mehr ...
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