Hohe Hürden für Anzeigepflichtverletzung bei einer Pflegetagegeldversicherung
Sehen die Gesundheitsfragen des Versicherers bei einer umfassenden Frage nach chronischen Krankheiten als Antwortmöglichkeiten nur "ja" oder "nein" vor, reicht es aus, wenn der Versicherungsnehmer das Kästchen "ja" ankreuzt, ohne die Erkrankungen zu konkretisieren. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Formular keine Zusatzfrage und keinen freien Raum für eine Erläuterung enthält. Das ergibt sich aus einem Beschluss des OLG Karlsruhe vom 28.01.2020 - 9 U 13/18.
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