Freigesprochener erhält Verfahrenskosten aufgebrummt
Einem Fahrzeughalter wurde vorgeworfen, zu schnell gefahren zu sein. Anhand des Radarfotos konnte man ihn jedoch nicht als Fahrer identifizieren, so wurde er freigesprochen. Als er seine Auslagen selbst zahlen sollte, landete der Fall erneut vor Gericht. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH