EuGH sieht keine Diskriminierung: Allianz durfte Haftung für Brustimplantate beschränken
Im Prozess wegen fehlerhafter Brustimplantate kann sich die Allianz als Versicherer vor deutschen Gerichten wohl schadlos halten. Dass sie ihre Einstandspflicht auf französische Fälle beschränkt hat, verstößt nicht gegen Unionsrecht, so der EuGH.
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