Der Waldspaziergang und das allgemeine Lebensrisiko
Wer beim Wandern von einem umstürzenden Baum verletzt wird, kann in der Regel die für den Wald zuständige Gemeinde nicht haftbar machen. Das hat das Landgericht Magdeburg mit Urteil vom 04.03.2020 - 10 O 701/19 entschieden.
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