Corona: Steuersenkung bedeutet deutlichen Mehraufwand für Unternehmen
Ab dem 1. Juli 2020 soll befristet ein ermäßigter Umsatzsteuersatz gelten: So sieht es der Regierungsentwurf für das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vor. Was die Unternehmen entlasten soll und den Konsum anregen, bringt aber einigen bürokratischen Mehraufwand mit sich. weiterlesen
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