BGH wertet Privatgutachten in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf
Laut den meisten BU-Policen muss eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegen, damit der Versicherer zahlt. Um dies zu beurteilen, braucht es freilich professionelle und demnach „gerichtsfeste“ Gutachten –diese können durch den Versicherer oder den Versicherungsnehmer, im Falle eines Rechtsstreits aber auch durch ein Gericht in Auftrag gegeben sein. Dass aber selbst Gerichtsgutachten nicht „gerichtsfest“ sind, wenn sie Privatgutachten übergehen, zeigte nun ein Urteil des ... weiterlesen
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