BGH: Maklerverträge dürfen sich automatisch verlängern
Auch wenn die Corona-Krise dem Immobilienmarkt einen leichten Dämpfer verpasst hat, sind Eigentumswohnungen in guter Lage immer noch gefragt. Eine zum Verkauf stehende Wohnung findet dementsprechend zumeist schnell einen Käufer. Doch was ist, wenn dem nicht so ist und der ausgestellte Alleinverkaufsauftrag nach sechs Monaten ausläuft? Darf sich so ein Maklervertrag automatisch verlängern oder sind derartige Klauseln unzulässig? Dazu musste der Bundesgerichtshof (BGH) nun ein Urteil fällen.
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