Berufsunfähigkeitsversicherer kann BU-Rente ohne wirksame Änderungsmitteilung nicht einfach streichen
Selbst, wenn ein Berufsunfähigkeits-Versicherer seine Leistungspflicht nicht anerkennt und gegen einen Kunden klagt, kann er einen späteren Wegfall einer Berufsunfähigkeit nur durch eine wirksame Änderungsmitteilung mit Nachprüfverfahren geltend machen. Versäumt der Versicherer dieses Verfahren, besteht die Leistungspflicht weiterhin. Das hat der Bundesgerichtshof mit einem Urteil vom 18. Dezember 2019 bestätigt (Az. IV ZR 65/19). weiterlesen
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