Bei Rückforderungen gehen Zweifel zulasten der Versicherer
Versicherungen müssen mitunter leisten, ohne dass ihnen alle Bedingungen eines Versicherungsfalls bekannt sind. Dass sie aufgrund rechtlicher Anforderungen für Rückforderungsprozesse hierbei ein hohes Risiko tragen, selbst bei Verdacht vorgetäuschter Versicherungsfälle die geleistete Summe zu verlieren, zeigt nun ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden. Denn weil ein Versicherer zumeist die Beweislast trägt, gehen auch Zweifel zu seinen Lasten. weiterlesen
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