Ärztlich empfohlenes Abendvergnügen endet mit Unfall
Eine Patientin befand sich zur stationären Behandlung in einer Rehaklinik. Nach dem Besuch einer Gaststätte stürzte sie. Nicht versichert, meinte der gesetzliche Unfallversicherer. Die Sache landete vor dem Bundessozialgericht. mehr ...
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