Wenn der Zündschlüssel steckt - Kürzung der Teilkaskoleistung auf Null?
Bei grob fahrlässigem Herbeiführen des Versicherungsfalles ist eine Kürzung der Versicherungsleistung "auf Null" nur in besonderen Ausnahmefällen gerechtfertigt. Das geht aus einem Beschluss des OLG Dresden vom 21.11.2019 - 4 U 2082/19 hervor.
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