Streit ums Erbe: Abziehbarkeit von Prozesskosten
Vergebliche Prozesskosten können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden, entschied der BFH in einem aktuell veröffentlichten Urteil. Konkret ging es um die Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat.
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