Keine volle Beitragserstattung nach Rückabwicklung einer LV-Police mit BU
Wird eine Lebensversicherungspolice nach einem Widerspruch rückabgewickelt, kann der Versicherte nicht in jedem Fall die vollständige Erstattung der von ihm gezahlten Beiträge fordern. Das geht aus einem Beschluss des OLG Dresden vom 22.07.2019 - 4 U 977/19 hervor.
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