Beitragserhöhungen in der PKV beschäftigen weiter die Gerichte
Erneut ist die Kanzlei Ghendler Ruvinskij Rechtsanwälte PartG mbB aus Köln gegen einen Versicherer vor Gericht gezogen. Sie macht geltend – wie auch im zurückliegenden Fall gegen die AXA – dass Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung nicht ausreichend begründet worden waren und sie deshalb unwirksam seien. Daher fordert sie die Erstattung überzahlter Krankenversicherungsbeiträge ihres Mandanten zuzüglich einer pauschalen Nutzungsentschädigung in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
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