Zur Benzinklausel in der privaten Haftpflichtversicherung
Beschädigt die auf der Hebebühne eines Transporters stehende Fahrerin bei der Entladung des Fahrzeuges ein Reklameschild, ist dies kein Fall für die Privathaftpflichtversicherung. Das hat das Landgericht Wuppertal mit Urteil vom 14.11.2019 - 9 S 125/19 entschieden.
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