Widerrufs-Joker: Nationales Recht schlägt EU-Recht?
Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) legt nahe, dass es jetzt doch ganz anders kommt. Am 26.03.2020 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil gesprochen (Az.: C-66/19), das darauf hindeutete, dass unzählige Verbraucherkreditverträge ungültig sein könnten. Spezialisierte Anwaltskanzleien witterten in dem sogenannten „Widerrufs-Joker“ ein profitables Geschäft. (AssCompact berichtete)
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