Wer haftet bei Kollisionen mit vermeintlichen Rechtsabbiegern?
Eine Motorradfahrerin war auf eine Vorfahrtsstraße eingebogen und hatte darauf vertraut, dass ein Pkw-Lenker, der den rechten Blinker betätigt hatte, tatsächlich abbiegen werde. Das erwies sich als Trugschluss. Wer für den deshalb entstandenen Unfall verantwortlich war, entschied das Oberlandesgericht Dresden. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH