Wahlkampfkosten sind steuerlich nicht abziehbar
Wer sich erfolglos um ein Mandat im Europäischen Parlament bewirbt, kann Fahrten mit dem eigenen Auto, Übernachtungen, Verpflegungsmehraufwand, Arbeitsmittel, Umzugskosten sowie Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung, Telefon und Internet nicht als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.
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