Versicherungsschutz bei Tankunfällen - Geänderte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
Ein Beschäftigter, der beim Betanken seines Privatfahrzeugs zu Schaden kommt, steht auch dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sich die Tankstelle auf dem direkten Weg von beziehungsweise zu seiner Arbeitsstätte befindet. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 30. 1. 2020 - B 2 U 9/18 R entschieden. Das BSG weicht damit von seiner bisherigen Rechtsprechung zu Unfällen beim Tanken ab.
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