Urteil des Landessozialgerichts : Krankes Kind mit Alkoholsyndrom bekommt von der Krankenkasse keinen Begleithund
Weil seine Mutter in der Schwangerschaft zu viel Alkohol getrunken hat, muss ein kleiner Junge leiden. Ein Begleithund könnte ihm das Leben leichter machen. Aber die Krankenkasse übernimmt die Kosten dafür nicht.
Weiterlesen auf: Saarbrücker Zeitung