Streit um Erstattung der Gebühren für einen Transport im Rettungswagen
Eine Krankenkasse ist dazu verpflichtet, einem Versicherten die Gebühren für den Transport in einem Rettungswagen zu erstatten. Das hat das Sozialgericht Detmold mit Urteil vom 05.11.2019 - S 5KR 460/16 entschieden.
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