Kfz-Kaskodeckung: Zum Nachweis einer relativen Fahruntüchtigkeit
Wenn der Kfz-Kaskoversicherer behauptet, der Versicherungsnehmer sei mit seinem Auto wegen des Genusses von Alkohol von der Fahrbahn abgekommen, trägt er hierfür die alleinige Darlegungs- und Beweislast. Das hat das OLG Brandenburg mit Beschluss vom 08.01.2020 - 11 U 197/18 entschieden.
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