Kaskoversicherung - Meldefrist unbedingt beachten
Das OLG Braunschweig hat mit Beschluss vom 16.01.2020 - 11 U 131/19 - darauf hingewiesen, dass ein Versicherungsnehmer möglicherweise leer ausgehen kann, wenn seine Schadenanzeige beim Vollkaskoversicherer erst nach dem Verstreichen der in den Versicherungsbedingungen genannten Meldefrist eingeht.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24