Insolvenz des Policenankäufers: Makler haftet für Verluste
Der Verkauf einer Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt endete mit einem Totalausfall. Für den Schaden machte der Kunde den Vermittler haftbar. Der hatte vor Gericht wegen seiner Beratungsfehler und der Dokumentation einen schweren Stand. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH