IDD-Check 2020: Beratungsverzicht auf dem Prüfstand
Der deutsche Gesetzgeber wollte 2008, als das reformierte VVG in Kraft trat, mehr für den Versicherungsnehmer tun, als es die ursprüngliche EU-Vermittlerrichtlinie IMD verlangte. Diese sah „nur“ vor, dass die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden erfragt werden mussten. Das deutsche VVG sah und sieht in §§ 6 und 61 jedoch vor, den Kunden zu befragen und zu beraten.
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