Gehaltsumwandlung steuerbegünstigt
Oft ist – gesetzlich geregelte – Voraussetzung für die Steuerbefreiung oder Pauschalversteuerung einer Arbeitgeberleistung, dass der Arbeitgeber sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt. Solche Arbeitgeberleistungen mit Zusätzlichkeitserfordernis sind z.B. Kindergartenzuschüsse oder Zuschüsse für die Fahrt zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese Leistungen sind nur dann steuer- und ggf. sozialversicherungsfrei, wenn der Arbeitgeber sie zusätzlich zum ohnhin geschuldeten Arbeitslohn erbringt. Wann genau aber ist das der Fall?
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