Freie Mitarbeiter: Selbstständigkeit nur bei Unternehmerrisiko
Freie Mitarbeiter in Unternehmen sind abhängig beschäftigt, wenn sie selbst durch die Art und Weise der Beschäftigung kein Unternehmerrisiko tragen und in die Arbeitsorganisation des Unternehmens eingegliedert sind. Das hat das Landessozialgericht Hessen am Beispiel einer Physiotherapeutin entschieden. In einem solchen Fall sind vom Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
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