Fahrerflucht: Kein Kennzeichen, keine Haftung?
Ohne das Kennzeichen des Unfallverursachers sind die Opfer nach einer Fahrerflucht aufgeschmissen. Dass dieser Grundsatz nicht immer gilt, hat nun ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aufgezeigt.
Weiterlesen auf: procontra Fachmagazin für Finanzprofis