Betriebsrentner müssen Freibetrag für Krankenkassenbeiträge aufteilen - Pfefferminzia.de
Für Betriebsrentner gelten bei Krankenkassenbeiträgen seit Jahresbeginn höhere Freibeträge. Ein Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe zeigt nun aber: Wer aus mehreren Verträgen eine Rente erhält, profitiert nur einmal.
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