Autohändler haftet nicht für Verkauf von gestohlenem Fahrzeug
Ein Autokauf ist eine seltsame Sache. Einerseits handelt es sich um eine kostspielige Angelegenheit, andererseits versprüht die Transaktion häufig einen amateurhaften Charme. Gebrauchtwägen kauft man auch mal am Küchentisch einer fremden Privatperson, wo beide Parteien über ausgedruckten Musterverträgen brüten. Manche Gebrauchtwagenhändler machen nicht den Eindruck von ehrlichen Geschäftsmännern und doch übergibt man ihnen größere Summen Bargeld und besiegelt die Transaktion per Handschlag.
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