Zündschlüssel steckt: Wann Teilkasko trotzdem zahlt
Bei grob fahrlässigem Herbeiführen des Versicherungsfalles kürzen Versicherer nicht selten die Leistung auf Null. Dies ist jedoch nicht immer gerechtfertigt, ja es kommt sogar nur „in besonderen Ausnahmefällen“ in Betracht, wie jetzt das Oberlandesgericht Dresden in einem Fall entschieden hat.
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