Urteil des OLG Hamm: Versicherungsmakler muss das Gebäude nicht besichtigen | DAS INVESTMENT
Nach einem Gebäudebrand kommt ans Licht: Das versicherte Gebäude stand in Wahrheit leer - anders als es der Kunde im Antrag auf Geäudeversicherung angegeben hatte. Für den Fehler sollte allerdings der Vermittler büßen. Hätte der das Gebäude vor Vertragsschluss nicht in Augenschein nehmen müssen? Jens Reichow von der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte kommentiert ein Urteil des OLG Hamm.
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