Verlust des Rechtsschutzes bei Droh-E-Mails
Führt eine E-Mail mit Drohungen zu einer Kündigung, kann der Rechtsschutzversicherer die Rückzahlung der für die Kündigungsschutzklage geleisteten Zahlungen fordern. Das geht aus einem Beschluss des OLG Dresden vom 14.10.2019 - 4 W 818/19b hervor.
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