Verkehrssicherungspflicht: Absperrkette muss auch im Dunkeln erkennbar sein
Ein Straßenbaulastträger verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er eine zwischen Metallpfosten gespannte Kette nicht hinreichend deutlich markiert. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 10.12.2019 - 4 O 662/19 - entschieden.
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