Unglück beim Sport: Wer haftet für die Folgen?
In einer Kletteranlage stürzte ein Mann ab und begrub einen Besucher unter sich. Der daraufhin Querschnittsgelähmte verlangte von dem Gestürzten, seiner ihn sichernden Partnerin und der Betreiberin der Anlage Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, wer für den Unfall verantwortlich war. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH