Unerlaubte Handynutzung nur bei Nachweis
Räumt ein Fahrzeuglenker während der Fahrt Papierblätter beiseite und hält er dabei ein Mobiltelefon in der Hand, kann er nur dann wegen einer unerlaubten Nutzung des Handys belangt werden, wenn ihm diese nachgewiesen wird. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 07.03.02019 - 4 RBs 392/18 hervor.
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