Überschwemmung: Wann ist es ein Sturmflutschaden?
Sturmflutschäden sind nur äußerst selten im Versicherungsschutz inbegriffen. Umso wichtiger ist es zu wissen, wann es sich um einen Sturmflutschaden handelt und wann nicht. Der Bundesgerichtshof schuf nun ein wenig Klarheit in dieser Frage.
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