Staat haftet, obwohl er gar nicht zuständig war
Wenn ein Arzt einen Fehler macht, kann das Vertrauensverhältnis zu seinem Patienten anschließend zerrüttet sein. Wenn ein Polizeiarzt nicht die nötige Sorgfalt an den Tag legt, kann die Einsatzfähigkeit der Sicherheitsbehörden leiden. Aber was ist, wenn ein Polizeiarzt einem Beamten eine Bescheinigung für einen Unfall ausstellt, der der privaten Sphäre des Mannes zuzuordnen ist und dabei einen schwerwiegenden Fehler begeht? Dann kann so ein Fall auch mal bis zur obersten Gerichtsbarkeit durchgefochten werden.
Weiterlesen auf: AssCompact